Ladeinfrastruktur (Strom-Tankstellen)

Informationen zur Anzeige, Anmeldung und Inbetriebnahme  von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge

Bei der Planung und Installation von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind die einschlägigen Normen, die anerkannten Regeln der Technik sowie die Technischen Anschlussbedingungen (TBH) der Stadtwerke Rüsselsheim in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.

Die Installation einer Ladeeinrichtung stellt eine Erweiterung der Kundenanlage dar und darf gemäß § 13 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) nur durch ein Installationsunternehmen ausgeführt werden, welches in das Installateurverzeichnis der Stadtwerke Rüsselsheim oder eines anderen Netzbetreibers eingetragen ist. Dieses Elektroinstallationsunternehmen muss beurteilen, ob Ihre bestehende Elektroinstallation (Kundenanlage) für den Betrieb Ihres Ladesystems geeignet ist und ob der bestehende Hausanschluss bezüglich der benötigten Leistung ausreichend dimensioniert ist.

Der Anschluss muss gegebenenfalls verstärkt werden, wenn die verfügbare Netzanschlusskapazität durch die Installation überschritten wird. Sollten die aktuellen Leistungsdaten des Hausanschlusses (vor Installation der Ladeeinrichtung) nicht bekannt sein, so bieten wir Ihnen auf Wunsch eine kostenpflichtige Prüfung der Netzanschlusskapazität an. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt per Mail mit uns auf:   planung@stadtwerke-ruesselsheim.de .

Gemäß Technischer Anschlussregeln (TAR) Niederspannung (VDE-AR-N 4100) ist seit April 2019 auch die Ladeinfrastruktur mit einer Leistung ab 3,6 Kilo-Volt Ampere (kVA) bis 12 kVA beim Netzbetreiber anzuzeigen.  Ab einer Leistung von 12 kVA ist vor Inbetriebnahme sogar eine Genehmigung durch den Netzbetreiber einzuholen. In Rüsselsheim am Main ist die Energieversorgung Rüsselsheim GmbH (EVR) als Tochter der Stadtwerke Rüsselsheim GmbH der Netzbetreiber.

I.           Anzeige und Anmeldung

Für jede Ladeeinrichtung wird das Formular Anzeige bzw. Anmeldung zur Installation einer E-Ladeeinrichtung benötigt.

Bitte beachten Sie, dass einphasige Ladeeinrichtungen nur bis zu einer Bemessungs-Scheinleistung von 4,6 kVA (20 A) zulässig sind. Ladesysteme von mehr als 4,6 kVA sind dreiphasig im Drehstromsystem anzuschließen. Bei Anschluss mehrerer Ladeeinrichtungen darf die maximal zulässige Unsymmetrie am Netzanschlusspunkt nicht überschritten werden.

Ladeeinrichtungen mit einer Einzel- oder Gesamt-Anschlussleistung von mehr als 12 kVA sind gemäß NAV (zuletzt geändert Art. 5 VO vom 14. März 2019 und seit dem 22. März 2019 in Kraft getreten) genehmigungspflichtig. Diese Ladeeinrichtungen müssen als regelbare und vollständig unterbrechbare Verbrauchseinrichtung ausgeführt werden. Die rechtzeitige Abstimmung zwischen ihrem Elektrofachbetrieb und unserer Abteilung EMSR & Zählerwesen ist deshalb zwingend erforderlich.  Bei Fragen nehmen Sie  oder der Elektrofachbetrieb dazu bitte Kontakt per Mail mit uns auf:   planung@stadtwerke-ruesselsheim.de .

Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung einzureichen

- Anzeige bzw. Anmeldung zur Installation einer E-Ladeeinrichtung

- Lageplan mit eingezeichneter Ladeeinrichtung und Anschlusspunkt

- Datenblatt und Konformitätserklärung der Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge

Netzrückwirkungen

Die Grenzwerte für Oberschwingungsströme nach DIN EN 61000-3-2 (VDE 0838-2)

bzw. DIN EN 61000-3-12 (VDE 0838-12) bzw. VDE AR-N 4100 und VDE AR-N 4105 sind einzuhalten.

Vermindertes Netznutzungsentgelt

Ein vermindertes Netznutzungsentgelt kann nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gewährt werden, wenn die Ladeeinrichtung - wie in unserem Netzgebiet vorgeschrieben - als regelbare und vollständig unterbrechbare Verbrauchseinrichtung ausgeführt wird.
Die Ladeeinrichtung muss dafür neben dem Steuer-/Kommunikationsgerät zum Empfang von Steuersignalen zusätzlich mit einem separaten Zähler ausgestattet sein.

II.         Inbetriebnahme

Grundsätzlich ist uns die Inbetriebnahme einer Ladeeinrichtung durch unser Formblatt „Antrag auf Inbetriebsetzung einer elektrischen Anlage“ mitzuteilen.
https://www.swr-netze-ruesselsheim.de/de/Stromnetz/Hausanschluss/Hausanschluss-Netzanschluss/InbetriebsetzungElektrischeAnlage.pdf