Die Zuständigkeiten

 

Seit 1.12.2008 liegt die Verantwortung für den Betrieb des Stromnetzes in Rüsselsheim bei den Stadtwerken Rüsselsheim, die diese Aufgabe ihrer 100-prozentigen Tochter, der Energieversorgung Rüsselsheim GmbH, übertragen haben. Die Zuständigkeit gilt für das gesamte Stadtgebiet Rüsselsheim einschließlich Haßloch, Königstädten und Bauschheim. Die Hauptleitungen für die Niederspannung messen 363 Kilometer, für die Mittelspannung 144 Kilometer und für die Straßenbeleuchtung 287 Kilometer.

Für den Stromverbraucher ist damit keine Änderung seines Stromlieferanten verbunden. Alle Fragen rund um die Themen Strompreise und Stromrechnungen klären Sie auch in Zukunft mit Ihrem derzeitigen Stromlieferanten, den sie anhand Ihrer Stromrechnung erkennen.

Für allgemeine Fragen zur Netznutzung verbindet Sie die Zentrale der Stadtwerke Rüsselsheim: 06142 500-0.

Für die Meldung von Störungen im öffentlichen Stromnetz (nicht aufgrund der Haustechnik) wenden Sie sich an unsere Störungsannahme, die Sie unter unserer allgemeinen Notrufnummer 06142 500-510 rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr erreichen.

Allgemeines:
Der Netzbetreiber Energieversorgung Rüsselsheim GmbH gewährt Transportkunden diskriminierungsfreien Netzzugang auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes und der Stromnetzzugangsverordnung. Voraussetzung für die Netznutzung ist u.a. der Abschluss eines Ausspeisevertrags, im Weiteren auch Lieferantenrahmenvertrag genannt. Muster für den Lieferantenrahmenvertrag und seine Anlagen stehen zum Download bereit.

Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der Netzzugangsbedingungen der Energieversorgung Rüsselsheim GmbH umfasst das gesamte Stromnetz im Konzessionsgebiet der Stadt Rüsselsheim ab den Messeinrichtungen zum vorgelagerten Netzbetreiber.