Informationen zum Wasser-Zählerplatz

Als Eigentümer einer Liegenschaft, die mit Wasser versorgt wird, liegt es in Ihrer Verantwortung, den Zählerplatz, also den Einbauort des Wasserzählers, stets frei zugänglich und in technisch einwandfreiem Zustand zu halten. Wenn ein Zählerwechsel erforderlich ist, darf ein Zähler nur gewechselt werden, wenn ein Zählerbügel (eine an die Wand montierten Haltung für den Wasserzähler) und ein funktionsfähiges KFR-Ventil (Absperrhahn mit Rückflussverhinderung) vorhanden sind.

Wozu wird der Zählerbügel benötigt?
Der Zählerbürgel stellt sicher, dass auf den Wasserzähler keine mechanischen Spannungen wirken. Solche Spannungen können dazu führen, dass es zu Undichtigkeiten kommt oder Zähler bricht.

Wozu ist das KFR-Ventil notwendig?
Das KFR-Ventil verhindert, dass das Wasser aus der Hausinstallation ins Versorgungsnetz zurückfließt. Dadurch wird sichergestellt, dass sich eine mögliche Kontamination aus der Hausinstallation nicht im Versorgungsnetz ausbreiten kann.

Warum muss der Wasserzähler gewechselt werden?
Da der Wasserzähler den abzurechnenden Verbrauch misst und anzeigt, muss er laut deutschem Eichgesetz regelmäßig erneuert werden.

Warum müssen Zählerbügel und KFR-Ventil vom Kunden bezahlt werden?
Zählerbügel und KFR-Ventil gehören zur Hausinstallation, die dem Kunden gehört und daher bei Defekt oder Fehlen von diesem zu erneuern oder nachzurüsten ist. Die Aufgaben und Pflichten des Wasserversorgers enden am Hauptabsperrventil. Nur der Wasserzähler ist noch Eigentum des Versogers.

Wer darf Zählerbügel und KFR-Ventile einbauen?
Zählerbügel und KFR-Ventile dürfen nur durch einen zugelassenen Installateur montiert werden. Der Einbau durch Laien ist nicht erlaubt. Eine Liste von zugelassenen Installateuren finden Sie im  Installateurverzeichnis .

Wer ist verantwortlich für den Zählerplatz?
Für den Zählerplatz ist der Eigentümer der Liegenschaft (und nicht der Mieter) verantwortlich. Der Eigentümer ist in der Regel auch der Geschäft- bzw. Vertragspartner mit dem Wasserversorger.

Was passiert, wenn kein Zählerbügel vorhanden ist?
Wenn kein Zählerbügel eingebaut ist, wird die Wasserversorgung eingestellt, wenn die Eichgültigkeit des Zählers abgelaufen und ein Austausch erforderlich ist. Das Eichgesetz untersagt die Versorgung bzw. Abrechnung über nicht geeichte Wasserzähler.

Stand Mai 2019

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Geregelt ist das in der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ (AVBWasserV) und den „Technischen Regeln für die Trinkwasserinstallation“ des Deutschen Verbandes für das Gas- und Wasserfach“ (TRWI)