Netzzugang / Entgelte
Lieferantenrahmenvertrag:
Lieferantenrahmenvertrag - Netznutzungsvertrag BK6-20-160 gültig ab 01.04.2022LRV_ Strom Anlage a - Netzentgelte gültig ab 01.01.2024
LRV_ Strom Anlage b - Kontaktdatenblatt BK6-20-160
LRV_ Strom Anlage c - EDI Vereinbarung BK6-20-160
LRV_ Strom Anlage d - Sperrauftrag BK6-20-160
LRV_ Strom Anlage e - Zuordnungsvereinbarung BK6-20-160
§ 25a Stromnetzzugangsverordnung
Das Zertifikat für den Datenaustausch gültig seit dem 27.06.2023 können Sie hier herunterladen.
Netzentgelte:
Netzentgelte gültig ab 01.01.2024Netzentgelte vorläufig gültig ab 01.01.2024 - Stand: 13.10.2023
Netzentgelte gültig ab 01.01.2023
Netzentgelte gültig ab 01.01.2022
Netzentgelte gültig ab 01.01.2021
Netzentgelte gültig ab 01.01.2020
Preisblatt vermiedene Netzentgelte ab 01.01.2018
Hochlastzeitfenster:
Gemäß § 19 (2) Satz 1 StromNEV und dem Leitfaden der BNetzA vom Dezember 2013 (BK4-13-739) ist die Energieversorgung Rüsselsheim GmbH bereit, mit Letztverbrauchern ein individuelles Netzentgelt zu vereinbaren.
Die Hochlastzeitfenster für den Genehmigungszeitraum 2024Die Hochlastzeitfenster für den Genehmigungszeitraum 2023
Die Hochlastzeitfenster für den Genehmigungszeitraum 2022
Die Hochlastzeitfenster für den Genehmigungszeitraum 2021
Preis für Mehr-/Minderabrechnung bei SLP-Kunden:
Die Vergütung und das Entgelt für den Mengenausgleich von synthetischen Lastprofilen erfolgen je Kunde für die im Abrechnungszeitraum (Jahresabrechnung) ermittelten Mengen. Als Preis für die Abrechnung der Mehr- oder Mindermengen wird ein Marktpreis verwendet. Er wird aus den Jahres-durchschnittswerten der an der EEX-Strombörse registrierten und dokumentierten Phelix-Baseload-Preise und Phelix-Peakload-Preise für das jeweilige Abrechnungsjahr ermittelt. Es werden die vom BDEW veröffentlichten Preise für Mehr- und Mindermengen übernommen.
https://www.bdew.de/energie/mehr-mindermengenabrechnung-strom/